Begleiteter Umgang
Ein sicherer, neutraler Ort für Kontakte zwischen Kind und Elternteil – auch dann, wenn Vertrauen erst wieder wachsen muss.
Auf einen Blick.
Verfügbarkeit
Plätze frei
Einsatzgebiet
Hamburg und Umgebung
Rechtsgrundlage
§18 Abs. 3 SGB VIII
Zielgruppe
Kinder und ihre getrennt lebenden Eltern oder umgangsberechtigten Bezugspersonen
Begleiteter Umgang kommt dort zum Einsatz, wo Kontakte zwischen Kind und Elternteil nicht ohne Unterstützung stattfinden können. Die Gründe sind verschieden: ein lange unterbrochener Kontakt, hohe Spannungen zwischen den Eltern oder Sorgen um das Wohl des Kindes. In dieser Situation schaffen wir einen geschützten Rahmen, in dem Begegnung wieder möglich wird. Wir sind dabei für niemanden Partei, sondern haben das Kind im Blick.

Was wir gemeinsam erreichen wollen.
Ein sicherer Rahmen, in dem sich das Kind wohlfühlen kann
Verlässliche, planbare Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil
Aufbau oder Wiederaufbau einer tragfähigen Beziehung
Entlastung beider Eltern von Konflikten rund um die Übergabe
Schrittweise Entwicklung hin zu unbegleiteten Kontakten, wo das möglich ist
Mehr Eigenständigkeit
Wenn die Kontakte tragen, prüfen wir gemeinsam, ob die Begleitung schrittweise zurückgehen kann. Manchmal ist das Ziel der unbegleitete Umgang, manchmal bleibt ein begleiteter Rahmen der richtige Weg. Den Abschluss gestalten wir bewusst und in Absprache mit allen Beteiligten und begleiten, wo nötig, den Übergang.
Die begleiteten Kontakte
Jetzt finden die eigentlichen Treffen statt, in unseren Räumen oder an einem geeigneten neutralen Ort. Wir sind anwesend, halten uns aber so weit zurück, wie es geht. Wir geben Halt, wenn ein Kontakt ins Stocken gerät, und greifen nur ein, wenn das Wohl des Kindes es verlangt. Nach jedem Termin schauen wir, was gut lief und was sich beim nächsten Mal verändern darf.
Der gemeinsame Rahmen
Mit dem Jugendamt und beiden Eltern legen wir die Bedingungen fest. Wie oft finden Kontakte statt, wo, wie lange und mit welchem Grad an Begleitung? Welche Regeln gelten für Übergaben und Kommunikation? Dieser Rahmen ist bewusst verbindlich, denn klare Absprachen geben dem Kind Sicherheit und nehmen den Eltern den Streit über Details ab.
Getrennte Vorgespräche
Bevor das Kind ins Spiel kommt, sprechen wir mit beiden Elternteilen einzeln. Der Kontakt wird meist über das Jugendamt vermittelt, oft auf Grundlage einer gerichtlichen oder familiären Vereinbarung. In diesen Vorgesprächen verstehen wir, worum es geht, welche Sorgen bestehen und was jede Seite braucht. So vermeiden wir, dass Spannungen der Eltern beim ersten Kontakt auf das Kind treffen.
So läuft es ab.
Jeder Mensch ist einzigartig. Unsere Aufgabe ist es, Potenziale zu erkennen, zu fördern und gemeinsam positive Veränderungen möglich zu machen.
Im Mittelpunkt steht das Kind, nicht der Konflikt.
Wir arbeiten auch dann, wenn die Konflikte zwischen den Eltern festgefahren sind und frühere Versuche gescheitert sind. Hochstrittige Trennungen, tiefes Misstrauen, jahrelang unterbrochene Kontakte – das nehmen wir an. Unsere Loyalität gilt dem Kind, und von dort aus gestalten wir jeden Schritt.
Klingt das nach dem richtigen Schritt?
Melde dich bei uns. Wir schauen gemeinsam, ob wir zu eurer Situation passen. Einfach per Mail an info@mira-hh.de oder telefonisch unter 0177 33 676 45.